Prüfpflicht für Automatische Externe Defibrillatoren (AED)
Die neue zu Beginn des Jahres 2025 in kraft getretene Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) birgt eine Neuerung für die Verpflichtung der Durchführung einer Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an einem AED.
Die verpflichtende STK entfällt hiernach für AEDs, die für die Anwendung durch Leihen vorhergesehen sind. Um jedoch die Funktionstüchtigkeit dieser Geräte sicher zu stellen, müssen die AEDs Selbsttests durchführen und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber vorgenommen und dokumentiert werden. Ab dem 01.Januar 2027 muss ein neu in Betrieb genommener AED mit einem Dokumentationssystem der Selbsttests ausgestattet sein und die Ergebnisse regelmäßig per Fernüberwachung an den Betreiber übermitteln.
Automatische Externe Defibrillatoren, die für die Anwendung durch Fachpersonal, wie bei der Bereitstellung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Sanitätsdiensten, vorgesehen sind, bleiben weiterhin STK-Pflichtig. Das Prüfintervall für die Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrollen, richtet sich nach den jeweiligen Nutzungs- und Umgebungsbedingungen, sowie den Vorgaben der Hersteller und darf 24 Monate nicht überschreiten.