Messung leitfähiger Fußböden

Die Einhaltung der geforderten Sicherheits- und ESD-Schutzanforderungen – beispielsweise in medizinischen Einrichtungen, Labors, Industriebetrieben oder sensiblen Elektronikbereichen – ist von entscheidender Bedeutung, um Personen zu schützen, die Funktion sicherheitsrelevanter Anlagen zu gewährleisten und Schäden an empfindlichen elektronischen Komponenten durch elektrostatische Entladungen zuverlässig zu vermeiden.
Wir führen für Sie die fachgerechte Messung und Prüfung leitfähiger bzw. ableitfähiger Fußböden durch, um diese Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt gemäß den einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 1081 (Bestimmung von Erdungs-, Oberflächen- und Durchgangswiderständen) sowie DIN EN 61340-4-1 (ESD-spezifische Prüfverfahren). Je nach Anwendungsbereich werden zusätzlich Anforderungen aus der DIN VDE 0100 berücksichtigt, um sowohl den ESD-Schutz als auch die elektrische Sicherheit umfassend zu gewährleisten.
Bei Interesse oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.

Internationale Zertifizierung ISO 13485

Im Februar 2026 erhielten wir von der SGS die UKAS‑Zertifizierung nach ISO 13485. Die UKAS ist international anerkannt und entspricht der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS.
Damit unterstreichen wir unseren konsequenten Anspruch an höchste Qualitätsstandards in all unseren Dienstleistungen. Zertifiziert wurde unser gesamtes Leistungsspektrum, darunter die Prüfungen medizinischer Geräte nach DIN EN 62353, sicherheitstechnische Kontrollen (STK), messtechnische Kontrollen (MTK), Arbeitssicherheit, Wartungs‑ und Reparaturleistungen sowie sämtliche Tätigkeiten und Prozesse gemäß MPBetreibV.

Prüfpflicht für Automatische Externe Defibrillatoren (AED)

Die neue zu Beginn des Jahres 2025 in kraft getretene Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) birgt eine Neuerung für die Verpflichtung der Durchführung einer Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an einem AED.

Die verpflichtende STK entfällt hiernach für AEDs, die für die Anwendung durch Leihen vorhergesehen sind. Um jedoch die Funktionstüchtigkeit dieser Geräte sicher zu stellen, müssen die AEDs Selbsttests durchführen und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber vorgenommen und dokumentiert werden.  Ab dem 01.Januar 2027 muss ein neu in Betrieb genommener AED mit einem Dokumentationssystem der Selbsttests ausgestattet sein und die Ergebnisse regelmäßig per Fernüberwachung an den Betreiber übermitteln.

Automatische Externe Defibrillatoren, die für die Anwendung durch Fachpersonal, wie bei der Bereitstellung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Sanitätsdiensten, vorgesehen sind, bleiben weiterhin STK-Pflichtig. Das Prüfintervall für die Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrollen, richtet sich nach den jeweiligen Nutzungs- und Umgebungsbedingungen, sowie den Vorgaben der Hersteller und darf 24 Monate nicht überschreiten.